Überdimensionierte Bauzonen zurückzonen

Der Kanton Luzern gehört zu jenen Kantonen, die über zu grosse und damit rechtswidrige Bauzonen verfügen. Ende Januar 2020 hat der Kanton in einer «Rückzonungsstrategie» aufgezeigt, wie und nach welchen Kriterien die Gemeinden die zu grossen Bauzonen zurückzonen sollen. Viele betroffene Gemeinden und Grundeigentümer bezeichnen diese Strategie als sehr streng und stellen deren Rechtmässigkeit in Frage. Der Kanton Luzern hat mich daher beauftragt, die Recht- und Zweckmässigkeit der Rückzonungsstrategie und der für die Rückzonung massgebenden Kriterien zu prüfen und beurteilen. Im Gutachten komme ich zum Schluss, dass der Kanton den Rückzonungsauftrag des Bundes zurückhaltend und pragmatisch umsetzt und die Rückzonungsstrategie keineswegs zu streng ist.
Der Kanton hat das Gutachten im September veröffentlicht. Es kann hier heruntergeladen werden.

Hören Sie auch den Beitrag im Radio SRF 1, Regionaljournal Zentralschweiz vom 09.10.2020 (27:55 Min.)
«Die Luzerner Praxis ist nicht zu hart – im Gegenteil»

Nach oben