Ich will mein Wissen und meine Erfahrung nicht für mich behalten.

Raumplanung ist faszinierend: Es geht um unseren Lebens­raum und unsere Zukunft. Eine gute Raum­planung trägt dazu bei, dass die Weichen für die räumliche Ent­wicklung richtig gestellt werden, dass Sach­zwänge verhindert, Fehl­investi­tionen vermieden und Handlungsspielräume gesichert werden.

  • Kulturland wird erhalten, Natur und Landschaft werden geschont.
  • Siedlungen zeichnen sich durch hohe Wohn- und Lebensqualität aus.
  • Der Wirtschaft werden geeignete Flächen zur Verfügung gestellt.
  • Verkehr und Mobilität werden effizient und umweltschonend gestaltet.

Bei Raumplanungsprojekten gilt es immer auch, eine enge Zusammen­arbeit mit den ver­schiedensten Akteuren zu entwickeln. Zudem geht es darum, neue Ent­wicklungen ein­zuschätzen. Die zunehmende Mobilität, demo­grafische Ver­änderungen, Klima­wandel, Globali­sierung und Digitali­sierung haben massive Aus­wirkungen auf die Raum­ent­wicklung – und umgekehrt.

Aktive Bodenpolitik

Schlüssel für eine erfolgreiche Innenentwicklung

Eine aktive kommunale Bodenpolitik beinhaltet neben dem Erwerb und der Abgabe von Grundstücken durch die Gemeinde ein aktives Bauzonenmanagement.

Dieses besteht unter anderem darin, Grundeigentümer und Investoren für zukunftsweisende und nachhaltige Entwicklungsprojekte zu gewinnen, Schüsselprojekte für die kommunale Entwicklung zu unterstützen sowie mittels Landumlegungen und Grundstücksarrondierungen zum sparsamen Umgang mit dem Boden beizutragen. Potentiale für eine nachhaltige räumliche Entwicklung können so frühzeitig erkannt und zugunsten des Gemeinwohls ausgeschöpft werden.

Meine Überlegungen zu einer aktiven und nachhaltigen Bodenpolitik finden sie hier.

Revidiertes Raumplanungsgesetz

Überdimensionierte Bauzonen zurückzonen

Überdimensionierte Bauzonen zurückzonen
Der Kanton Luzern gehört zu jenen Kantonen, die über zu grosse und damit rechtswidrige Bauzonen verfügen. Ende Januar 2020 hat der Kanton in einer «Rückzonungsstrategie» aufgezeigt, wie und nach welchen Kriterien die Gemeinden die zu grossen Bauzonen zurückzonen sollen. Viele betroffene Gemeinden und Grundeigentümer bezeichnen diese Strategie als sehr streng und stellen deren Rechtmässigkeit in Frage. Der Kanton Luzern hat mich daher beauftragt, die Recht- und Zweckmässigkeit der Rückzonungsstrategie und der für die Rückzonung massgebenden Kriterien zu prüfen und beurteilen. Im Gutachten komme ich zum Schluss, dass der Kanton den Rückzonungsauftrag des Bundes zurückhaltend und pragmatisch umsetzt und die Rückzonungsstrategie keineswegs zu streng ist.
Der Kanton hat das Gutachten im September veröffentlicht.

Es kann hier heruntergeladen werden.

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