Schritt für Schritt zur nachhaltigen Erschliessung

In der Schwyzer Gemeinde Ingenbohl stehen für die Erschliessung eines Entwicklungs­­schwer­punkts beim Bahnhof Brunnen zwei Varianten zur Diskussion. Eine vom Kanton und der Gemeinde erarbeitete Variante sieht vor, das Gebiet über eine neue Eisen­bahn­über­führung und einen Hoch­kreisel zu erschliessen. Eine von den Grund­­eigentümern ins Spiel gebrachte, kosten­­günstigere Variante möchte den Verkehr über den bestehenden Bahn­­viadukt und eine eben­erdige, wegen der beschränkten Platz­ver­hältnisse relativ enge Kurve führen.

Im Auftrag des Gemeinde­rats Ingenbohl habe ich die Vor- und Nachteile der beiden Lösungen untersucht und sie im Rahmen einer Interessen­abwägung einander gegenüber­gestellt. Zu klären waren dabei auch zahlreiche rechtliche Fragen. Für die Beur­teilung der verkehrs- und bau­technischen Fragen sowie die Einschätzung der Kosten­folgen wurden von der Gemeinde weitere Experten beigezogen. Deren Erkenntnisse flossen in die Interessen­abwägung ein.

Bauprofil für den geplanten Hochkreisel zur Erschliessung des Entwicklungsschwerpunkts Brunnen-Nord

In meinem Bericht komme ich zum Schluss, dass beide Erschliessungs­­varianten bewilligungs­­fähig sind. Sie tangieren zwar den Gewässer­­raum; als standort­­gebundene und im öffentlichen Interesse liegende Infra­struktur­­anlagen können sie ausnahms­­weise jedoch bewilligt werden. Die vorge­nommene Interessen­­abwägung zeigt, dass die Variante «Hoch­­kreisel» bezüglich einzelner Schutz­an­liegen (Sicherung des Gewässer­­raums, Schutz vor Hoch­wasser) sowie der technischen Anforderungen (Verkehrs­­qualität und Knoten­­leistungs­­fähig­­keit) deutlich besser ab­schneidet als die Variante «Kurve». Bei den Kosten­­folgen liegt jedoch die Variante «Kurve» klar vorne. Aufgrund dieser Interessen­­abwägung und dem Umstand, dass beide Varianten rechtlich bewilligungs­fähig sind, verfügte der Gemeinde­­rat bei seinem Ent­scheid über die weiter­­zu­­ver­­folgende Variante über ein nicht uner­­heb­liches politisches Ermessen. Seine Aufgabe bestand vor allem darin, Verkehrs­sicherheits­aspekte und Kosten­fragen gegen­einander abzu­wägen. Ent­schieden hat er sich für die teurere, mittel- und lang­fristig aber nach­haltigere Hoch­kreisel­lösung. Siehe auch «Bote der Urschweiz»

Die vorliegende Varianten­studie zeigt, dass eine Interessen­abwägung keine exakte Wissen­schaft ist. Das Ergebnis der Abwägung lässt sich nicht mit dem Taschen­rechner ermitteln. Es geht bei einer Interessen­abwägung vielmehr darum, sich über die drei­stufige Abwägungs­methode (wie sie die Raum­planungs­verordnung des Bundes vorgibt) schritt­weise an die optimale Lösung heran­zutasten. Sorg­fältige und umfassende Interessen­abwägungen ermöglichen in diesem Sinne fakten­basierte Entscheide. Sie tragen zur Ver­sach­lichung bei, machen Ent­scheidungen transparent und sorgen für eine breite Akzeptanz und eine hohe Realisierungs­wahrscheinlich­keit.

Der Bericht mit der Interessenabwägung und Variantenstudie ist auf der Website der Gemeinde Ingenbohl öffentlich zugänglich.

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