Beispiele für aktuelle Aktivitätsfelder

Lärmschutz und Raumplanung aufeinander abstimmen

Ich war 12 Jahre lang Mitglied der Eid­genössischen Kommission für Lärm­bekämpfung. In dieser Kommission setzte ich mich für eine bessere Koordination von Raum­planung und Lärm­schutz ein. Im Fokus stand dabei die Verdichtung in Gebieten mit starkem Verkehrslärm. Lärm­schutz­wände sind in diesen Gebieten keine Lösung. Es braucht Mass­nahmen an der Quelle, wie Verkehrs­beruhigungen und lärmarme Beläge, aber auch kreative architektonische und gestalterische Lösungen, um den Lärm auf ein verträgliches Mass zu reduzieren und die nötige Wohn­qualität sicher­zustellen. Neben dem Verkehrs­lärm ist heute in Städten und Dörfern oft auch der Freizeit- und Nacht­lärm ein Thema. Das urbane Leben auf der Strasse bis spät in die Nacht verträgt sich schlecht mit dem Ruhe­bedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner. Solche Nutzungs­konflikte kann die Raum­planung nur schwer lösen, häufig aber entschärfen.

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Lärmschutzwände sind im Kampf gegen den Verkehrslärm keine Lösung. Verkehrsberuhigungen, lärmarme Beläge sowie kreative architektonische und gestalterische Lösungen sind gefragt.

Jenischen, Sinti und Roma geeignete Halteplätze zur Verfügung stellen

Rund 3000 Schweizer Jenische und Sinti pflegen den fahrenden Lebens­stil. Jedes Jahr besuchen unser Land auch rund tausend aus­ländische Roma mit ihren Wohn­wagen. Was allen fehlt, sind Halte­plätze, wo sie ihre Fahrzeuge abstellen dürfen, sei es spontan und kurz­fristig oder für einen längeren Durchgangs­aufenthalt. Auch mangelt es an fixen Stand­plätzen für die Winter­monate. Gemäss Bundes­gericht ist es Aufgabe des Bundes, der Kantone und Gemeinden solche Halte­plätze zur Verfügung zu stellen. Der Bund ist zurzeit daran, ein Konzept für Transit­plätze für ausländische Fahrende zu erarbeiten, denn eine Koordination dieser Plätze auf nationaler Ebene ist unumgänglich. Ich berate und unter­stütze den Bund bei dieser Aufgabe.
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Jenische, Sinti und Roma können ihrer Lebensweise in der Schweiz nur beschränkt nachgehen: Es fehlen ihnen Halteplätze. Der Bund erstellt zurzeit ein Konzept für Transitplätze für ausländische Fahrende, denn hier braucht es eine kantonsübergreifende Koordination.

Österreich: die Weichen für eine künftige räumliche Entwicklung stellen

Im Unterschied zur Schweiz ist in Österreich die Raum­planung voll­um­fänglich Sache der Bundes­länder und Kommunen. Der Bund hat keine Koordinations­funktion wie in der Schweiz und ent­sprechend gibt es auch kein Bundes­gesetz über die Raum­planung. Dem Öster­reichischen Raum­konzept ÖREK kommt daher eine zentrale Bedeutung für die landes­weite grenz­über­schreitende Raum­ent­wicklung zu. Das ÖREK wird alle zehn Jahre überarbeitet. Im Oktober 2021 haben die Mitglieder der Öster­reichischen Raum­ordnungs­konferenz das fünfte Ent­wicklungs­konzept ver­ab­schiedet. An diesem Konzept durfte ich als Mitglied eines sechs­köpfigen Think Tanks mit­wirken. Auf­grund meiner lang­jährigen Tätig­keit bei EspaceSuisse sowie meiner Mit­arbeit am Raum­konzept Schweiz und am Bericht über die räum­lichen Aus­wirkungen der Mega­trends des Rates für Raum­ordnung konnte ich hier­bei auf eine reich­haltige Er­fahrung zurück­greifen.


Auch in Luxemburg werden im Rahmen des «programme directeur d’aménagement du territoire» die Weichen für die räumliche Ent­wicklung neu gestellt. Das West­schweizer Planungs­büro Urbaplan erhielt 2021 ein Mandat für die Mitwirkung an diesem Planungs­prozess. Als externer Experte und Kenner der luxemburgischen Raum­planung begleitete ich diese Arbeiten.

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Im Oktober 2021 wurde das Österreichische Raumentwicklungskonzept 2030 von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden verabschiedet. In das Projekt sind auch Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Schweizer Raumplanung eingeflossen.

Verdichtung und Ortsbildschutz miteinander versöhnen

Verdichtung und Orts­bildschutz stehen in einem starken Spannungs­feld. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Bundesinventar der schützenswerten Orts­bilder von nationaler Bedeutung (ISOS). Entgegen oft gehörter Aussagen verhindert das ISOS das Bauen und Verdichten in den geschützten Perimetern nicht. Sondern es will dort, wo die Absicht besteht, zu bauen und zu verdichten, dazu anhalten, sich mit der vorhandenen Siedlungs­struktur und der Qualität der einzelnen Bauten intensiv zu beschäftigen. Je früher diese Aus­einander­setzung stattfindet, umso besser: das heisst in der Planungs- und Projektierungs­phase und nicht erst bei der Einreichung des Baugesuchs. Ich habe mich in meiner Zeit bei EspaceSuisse intensiv mit dem ISOS auseinander­gesetzt. Ich war Mitglied einer Arbeitsgruppe des Bundes zum Planen und Bauen mit dem ISOS. Mit der ent­sprechenden bundes­gerichtlichen Rechtsprechung bin ich bestens vertraut, habe Kantone und Gemeinden im Umgang mit dem ISOS beraten und für EspaceSuisse eine Arbeits­hilfe zu diesem Thema erarbeitet.

Wichtig ist mir jedoch nicht nur der Umgang mit dem kulturellen Erbe: Ich setze mich auch für eine hohe zeit­genössische Bau­kultur ein. Seit 2020 bin ich Vize­präsident der Stiftung Baukultur.

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Das ISOS ist keine Käseglocke, die über ein Gebiet gestülpt wird. Dem Bauen und Verdichten innerhalb der geschützten Ortsbilder soll eine intensive Auseinandersetzung mit der vorhandenen Siedlungsstruktur und der Qualität der einzelnen Bauten vorausgehen.

Tourismusresort Andermatt: mit geschickter Planung ein Grossprojekt realisieren

In Andermatt entsteht seit 2009 ein Tourismus­resort mit neuen Hotels, zahlreichen Ferien­wohnungen, neuen Sport­infra­strukturen wie Golf­platz, Schwimmbad, Spa- und Fitness­centers und einem Konzert­lokal. Parallel dazu wurde das Ski­gebiet von Andermatt gross­zügig ausgebaut und mit jenem von Sedrun verbunden. Die Transformation des Ortes in eine ganz­jährige und über die Landes­grenzen hinaus bekannte Tourismus­destination bedurfte einer sorg­fältigen Planung und erforderte eine enge Zusammen­arbeit zwischen Bund, Kanton und Gemeinde, aber auch mit der Andermatt Swiss Alps AG als Investor, mit der Bevölkerung und den Umwelt­organisationen. Als Direktor von EspaceSuisse habe ich den Kanton Uri und die Gemeinde Andermatt in diesem Planungs­prozess verschiedentlich beraten und bei der umstrittenen Skigebiets­erweiterung im Rahmen eines runden Tisches die Umweltorganisationen, die Andermatt Swiss Alps AG, den Kanton Uri und die Gemeinde Andermatt von einem Vermittlungs­vorschlag überzeugt; so konnte die Ski­gebiets­erweiterung ohne gerichtliche Aus­einander­setzungen realisiert werden.
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Die Entwicklung von Andermatt zu einem ganzjährigen Tourismusresort von internationaler Bedeutung konnte ohne Umweg über das Bundesgericht in Lausanne realisiert werden. Dies spricht für eine umsichtige und sorgfältige Planung durch den Kanton Uri.
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