Beispiele für aktuelle Aktivitätsfelder
Lärmschutz und Raumplanung aufeinander abstimmen
Ich war 12 Jahre lang Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung. In dieser Kommission setzte ich mich für eine bessere Koordination von Raumplanung und Lärmschutz ein. Im Fokus stand dabei die Verdichtung in Gebieten mit starkem Verkehrslärm. Lärmschutzwände sind in diesen Gebieten keine Lösung. Es braucht Massnahmen an der Quelle, wie Verkehrsberuhigungen und lärmarme Beläge, aber auch kreative architektonische und gestalterische Lösungen, um den Lärm auf ein verträgliches Mass zu reduzieren und die nötige Wohnqualität sicherzustellen. Neben dem Verkehrslärm ist heute in Städten und Dörfern oft auch der Freizeit- und Nachtlärm ein Thema. Das urbane Leben auf der Strasse bis spät in die Nacht verträgt sich schlecht mit dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner. Solche Nutzungskonflikte kann die Raumplanung nur schwer lösen, häufig aber entschärfen.
Lärmschutzwände sind im Kampf gegen den Verkehrslärm keine Lösung. Verkehrsberuhigungen, lärmarme Beläge sowie kreative architektonische und gestalterische Lösungen sind gefragt.
Jenischen, Sinti und Roma geeignete Halteplätze zur Verfügung stellen
Rund 3000 Schweizer Jenische und Sinti pflegen den fahrenden Lebensstil. Jedes Jahr besuchen unser Land auch rund tausend ausländische Roma mit ihren Wohnwagen. Was allen fehlt, sind Halteplätze, wo sie ihre Fahrzeuge abstellen dürfen, sei es spontan und kurzfristig oder für einen längeren Durchgangsaufenthalt. Auch mangelt es an fixen Standplätzen für die Wintermonate. Gemäss Bundesgericht ist es Aufgabe des Bundes, der Kantone und Gemeinden solche Halteplätze zur Verfügung zu stellen. Der Bund ist zurzeit daran, ein Konzept für Transitplätze für ausländische Fahrende zu erarbeiten, denn eine Koordination dieser Plätze auf nationaler Ebene ist unumgänglich. Ich berate und unterstütze den Bund bei dieser Aufgabe.Jenische, Sinti und Roma können ihrer Lebensweise in der Schweiz nur beschränkt nachgehen: Es fehlen ihnen Halteplätze. Der Bund erstellt zurzeit ein Konzept für Transitplätze für ausländische Fahrende, denn hier braucht es eine kantonsübergreifende Koordination.
Österreich: die Weichen für eine künftige räumliche Entwicklung stellen
Im Unterschied zur Schweiz ist in Österreich die Raumplanung vollumfänglich Sache der Bundesländer und Kommunen. Der Bund hat keine Koordinationsfunktion wie in der Schweiz und entsprechend gibt es auch kein Bundesgesetz über die Raumplanung. Dem Österreichischen Raumkonzept ÖREK kommt daher eine zentrale Bedeutung für die landesweite grenzüberschreitende Raumentwicklung zu. Das ÖREK wird alle zehn Jahre überarbeitet. Im Oktober 2021 haben die Mitglieder der Österreichischen Raumordnungskonferenz das fünfte Entwicklungskonzept verabschiedet. An diesem Konzept durfte ich als Mitglied eines sechsköpfigen Think Tanks mitwirken. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit bei EspaceSuisse sowie meiner Mitarbeit am Raumkonzept Schweiz und am Bericht über die räumlichen Auswirkungen der Megatrends des Rates für Raumordnung konnte ich hierbei auf eine reichhaltige Erfahrung zurückgreifen.
Auch in Luxemburg werden im Rahmen des «programme directeur d’aménagement du territoire» die Weichen für die räumliche Entwicklung neu gestellt. Das Westschweizer Planungsbüro Urbaplan erhielt 2021 ein Mandat für die Mitwirkung an diesem Planungsprozess. Als externer Experte und Kenner der luxemburgischen Raumplanung begleitete ich diese Arbeiten.
Im Oktober 2021 wurde das Österreichische Raumentwicklungskonzept 2030 von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden verabschiedet. In das Projekt sind auch Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Schweizer Raumplanung eingeflossen.
Verdichtung und Ortsbildschutz miteinander versöhnen
Verdichtung und Ortsbildschutz stehen in einem starken Spannungsfeld. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS). Entgegen oft gehörter Aussagen verhindert das ISOS das Bauen und Verdichten in den geschützten Perimetern nicht. Sondern es will dort, wo die Absicht besteht, zu bauen und zu verdichten, dazu anhalten, sich mit der vorhandenen Siedlungsstruktur und der Qualität der einzelnen Bauten intensiv zu beschäftigen. Je früher diese Auseinandersetzung stattfindet, umso besser: das heisst in der Planungs- und Projektierungsphase und nicht erst bei der Einreichung des Baugesuchs. Ich habe mich in meiner Zeit bei EspaceSuisse intensiv mit dem ISOS auseinandergesetzt. Ich war Mitglied einer Arbeitsgruppe des Bundes zum Planen und Bauen mit dem ISOS. Mit der entsprechenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung bin ich bestens vertraut, habe Kantone und Gemeinden im Umgang mit dem ISOS beraten und für EspaceSuisse eine Arbeitshilfe zu diesem Thema erarbeitet.
Wichtig ist mir jedoch nicht nur der Umgang mit dem kulturellen Erbe: Ich setze mich auch für eine hohe zeitgenössische Baukultur ein. Seit 2020 bin ich Vizepräsident der Stiftung Baukultur.